Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für die Durchführung von Veranstaltungen im LACAVE 28, insbesondere für die Überlassung von Veranstaltungsfläche(n) und -räumen, für die Erbringung veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen sowie für die Bereitstellung mobiler Einrichtung und Technik.
Die Räumlichkeiten müssen nach einer Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenen Kosten trägt der Mieter. Die Beauftragung der Reparaturarbeiten erfolgt durch LACAVE 28 – die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen werden. Den dadurch entfallenen Mietausfall trägt der Mieter zu 50% des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem zweiten Tag fallen 100% der regulären Mietkosten an.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Raummiete bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 22 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 6:00 Uhr am Folgetag.
Die Vermietung erfolgt zu dem im Angebot zu benennenden Preis für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese wählbar sind.
Im Preis inbegriffen ist die Nutzung vorhandener, festinstallierter und nicht festinstallierter Einrichtungsgegenstände. Je nach Set-up wird Licht- und Tontechnik separat ausgewiesen.
Optionen werden per Mail vergeben. Buchungen und die Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine Option besteht, eine zweite Option mit Buchung eingehen, hat die erste Option die Möglichkeit die Räumlichkeiten innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen.
Bei Stornierung, die LACAVE 28 früher als 8 Wochen (werktags) vor dem geplanten Produktionsbeginn zugeht, werden 50% der Gesamtmiete, bei einer späteren Absage werden 100% der Gesamtmiete in Rechnung gestellt und sofort fällig.
Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht in der Raummiete inbegriffen. Sie werden gesondert nach den jeweils gültigen Preislisten oder nach Vereinbarung berechnet.
Soweit LACAVE 28 dem Mieter Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer Handlingsfee in Rechnung gestellt.
Die Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Handlingsfee in Höhe von 20 % in Rechnung gestellt.
Das vorläufige, vertraglich vereinbarte Entgelt ergibt sich aus dem Angebot. Das Angebot basiert auf dem jeweiligen Stand der Veranstaltungsplanung. Ändert sich die Veranstaltungsplanung, führt dies zur Fortschreibung und Zusendung der Kalkulation an den Mieter gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.
Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisanpassungen bedingt durch gesetzliche Änderungen können vom Eigentümer vorgenommen werden.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen, außer auf dem Angebot wurden ausdrücklich andere vereinbart.
100 % der Angebotssumme fällig bei Auftragserteilung.
Nebenkosten und Serviceleistungen sind zahlbar sofort nach Rechnungsstellung.
Der Vermieter stellt dazu eine Rechnung.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Leistung einer angemessenen Sicherheit für alle Ansprüche der Eigentümer aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag zu verlangen.
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der AGBs ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Mieter oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LACAVE 28.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Er verpflichtet sich darüber hinaus, dafür zur Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
Die Veranstaltungsräume- und Flächen werden für die im Vertrag vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Notwendige Vorbereitungszeiten für Aufbau und Abbau sind durch den Nutzer entsprechend zu berücksichtigen.
Nach 22.00 Uhr ist das Ent- oder Beladen von Equipment vor dem Veranstaltungsort untersagt. Die Abholung ist am darauffolgenden Tag ab 10.00 Uhr einzuplanen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass ab 22.00 Uhr die Fenster & Türen geschlossen gehalten werden.
Mit Überlassung der Räume und Flächen können Nutzer und Eigentümer die gemeinsame Begehung und Besichtigung des Objektes verlangen. Verlangt der Vermieter vom Nutzer die Benennung eines Veranstaltungsleiters hat dieser an der Besichtigung teilzunehmen und sich mit der Lokalität vertraut zu machen. Stellt der Mieter Mängel oder Beschädigungen fest, so sind diese schriftlich festzuhalten (Übergabe-Protokoll) und der Vermieter ist unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Vom Mieter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Nutzungsdauer eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Mobiliar, Dekorationen und Ähnliches sind vom Mieter bis zum vereinbarten Nutzungsende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Nach Ablauf der Nutzungszeit können die Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden.
Der Mieter hat möglichst bald, spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung den gesamten Ablauf mit dem Vermieter abzusprechen und das Programm bekannt zu geben (z.B. , Einlass, Proben, Garderobe, Bestuhlung, technische Einrichtung, Bewirtschaftung, etc.). Ergibt sich zwischen dem vorgelegten Programm und dem Vertrag eine erhebliche Abweichung oder legt der Mieter innerhalb der in Satz 1 bestimmten Frist das Programm nicht vor, so kann der Vermieter vom Nutzungsvertrag zurücktreten. Beabsichtigte Änderung sind dem Vermieter sofort mitzuteilen.
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum und auf der gesamten Außenanlage dessen Einrichtung sowie an geliehenem Equipment und für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).
LACAVE 28 haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment, die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des LACAVE 28 und auf der gesamten Außenanlage sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel, Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Zusätzlich ist der Mieter dazu verpflichtet den festinstallierten Gastro-Higspeed Geschirrspüler inklusive Spülbecken der Kitchenette nach Benutzung zu reinigen und ordentlich sowie komplett funktionsfähig zu hinterlassen.
Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragten von LACAVE 28. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei der Übergabe ist vom Kunden bzw. dessen Beauftragten/ Erfüllungsgehilfen ein Übergabe-Protokoll auszufüllen und gegenzuzeichnen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.
Das Recht des Kunden auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit seine Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder durch LACAVE 28 schriftlich anerkannt sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Haslach im Kinzigtal.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.